Mountainbiken ist in Österreich ausdrücklich verboten. Daran hat sich seit unserem letzten Bericht von Rene Sendlhofer über das Projekt “Enzi Trail” vom radlager-mtb.at und bikefex.at nichts geändert. Seit über 40 Jahren ist das Bundesforstgesetz unverändert und verbietet das Mountainbiken auf Forst- und Wanderwegen in ganz Österreich. Großgrundbesitzer, meist getrieben durch jagdliche Interessen, legen sich bei der Forderung nach Öffnung der Forstwege für das Biken quer.

Schranken

Wäre dies nicht schon genug, veranstalten Jagdpächter, Forstorgane und Grundeigentümer eine richtige Hetze gegen erholungssuchende Biker. Hierfür ist jedes Mittel recht: Polizeieinsätze, Anzeigen, Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen sowie Wildkameras gegen frevelnde Mountainbiker.

Muckenkogel

Der Muckenkogel, eine mit nur 1.297m Höhe kaum erwähnenswerte Erhebung im niederösterreichischen Bergland, ist das Aushängeschild eines völlig entarteten Prozesses gegen uns Mountainbiker. Vier Bergradler wurden dort vom Jagdpächter Dr. Gürtler angezeigt, weil sie auf der Forststraße – gemeinsam mit zahlreichen Geländewagen – zur jährlichen Almmesse zum Gipfel unterwegs waren. Streitwert 15.000,- EUR. Pro Person! Der Eigentümer des Grundstückes, das Stift Lilienfeld, hatte das Befahren der Straße bislang immer geduldet. Es stellte sich eigentlich nie die Frage, ob Biker die durchaus gut befahrene Straße zu den zahlreichen Almen nicht befahren dürften. Der Pächter aus dem Raum Wien sah dies allerdings anders. Mein Revier, meine Straße, mein Recht. Punkt. Und schon war’s geschehen.

Nach einem langwierigen Prozess ließ Dr. Gürtler die Strafe fallen. Die vier Biker mussten im Gegenzug eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der sie versicherten, die Straße nie mehr mit dem Rad zu befahren. Doch wenn man in einem Ort aufwächst, und die umliegende Bergwelt zu Fuß, mit Ski und mit dem Rad seit seiner Kindheit durchstreift, grenzt diese Verzichtserklärung ja an Lächerlichkeit. Nun muss einer der vier Biker womöglich sogar ins Gefängnis. Der Jagdpächter ist in der Zwischenzeit zurückgetreten und das Stift hat die Forststraße für Biker freigegeben. Ein kleiner Erfolg für das Stift, ein großer für uns Biker. Aber ob der Streit in naher Zukunft ein Ende hat, das weiß beim Stift Lilienfeld wohl nur Gott selbst.

Illegales Gipfelglück in Österreich.
Illegales Gipfelglück in Österreich.

Upmove

Die Interessensvertretung für Mountainbiker in Österreich möchte dies nicht länger hinnehmen. Wie auch in den 60er Jahren, organisiert der Verein sogenannte Trutzpartien. Zu Bruno Kreiskys Zeiten wurde für die freie Betretbarkeit des Waldes getrutzt. Heute wird mit diesen Demos abermals Druck auf die Politik ausgeübt. Dieses mal um das Forst- und Wandernetz für Mountainbiker freizugeben.

Die erste dieser Trutzpartien fand letztes Jahr – wie soll’s anders sein – am Muckenkogel statt. Das Rad schiebend ging es die wenigen Kilometer hoch zur Almmesse. Fahren ist ja nicht erlaubt und das Gesetz will hier niemand nochmal brechen. Reges Interesse der Medien und zahlreiche Berichte in diversen Bike-Magazinen und Zeitungen ließen die Steine ins Rollen bringen. Nicht allzu lang später fand die 2. Trutzpartie im Nobelort Schladming statt. Hier wurde ein Biker verklagt, der sich auf einer Forststraße zum schönen Riesachsee befand. Die Stadt selbst wirbt mit Mountainbiker um Touristen und stellt sich als ein Paradies für PedalritterInnen dar. Alles Schein. Und nicht zuletzt auch teuer. Wieder mehrere Tausend Euro Strafe für das Fahren auf einem Forstweg?

Gemeinsam unterwegs. Auch Wanderer verstehen die aktuelle Gesetzeslage nicht. Wir haben selten Probleme, verhalten uns rücksichtsvoll und wertschätzend. Meistens enden unsere Begegnungen mit einem netten Gespräch.
Gemeinsam unterwegs. Auch Wanderer verstehen die aktuelle Gesetzeslage nicht. Wir
haben selten Probleme, verhalten uns rücksichtsvoll und wertschätzend. Meistens enden unsere Begegnungen mit einem netten Gespräch.

Hilfe?

Mittlerweile sind die Grünen, die Naturfreunde Österreich sowie der Landesverband Steiermark des Österreichischen Alpenverein offiziell für die Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker. Na endlich! Das Bundesministerium für Landwirtschaft sieht das anders. Eine vertragliche Lösung zum Freikaufen von einzelnen Forststraßen könnte man sich vorstellen, eine generelle Öffnung sei schädlich für die Wirtschaft, das Wild und die Jagd. Nun mag diese nicht ganz billige Lösung in touristischen Regionen ja zum Ziel führen, Gemeinden und Gebiete ohne Goldesel haben allerdings keine Chance, ein vernünftiges Wegenetz bereitzustellen. Das Forstministerium spricht von 25.000 km Bikestrecken und einem Angebot, das mehr als zufriedenstellend ist. Wie man auf diese Zahl kommt wurde nicht erläutert.

Hier herrscht eine klare Ungerechtigkeit in der Gesetzeslage, die es auszugleichen gilt. Hauptsächlich scheitert dies an der Jagdgesellschaft. Tourismus, Holzwirtschaft, Naturschutz und vor allem die Erholungssuche sind mehr als 150 Jahre nach Einführung der Landesjagdgesetze in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert immer noch der feudalen Jagdwirtschaft untergeordnet.

Genüsse wie diese werden in Österreich immer von einem gewissen "Bauchweh" begleitet. Niemand hat ein Unrechtsbewusstsein, wenn er sich naturschonend am Berg verhält - unabhängig vom Sportgerät.
Genüsse wie diese werden in Österreich immer von einem gewissen “Bauchweh” begleitet. Niemand hat ein Unrechtsbewusstsein, wenn er sich naturschonend am Berg verhält – unabhängig vom Sportgerät.

Haftung

Mountainbiken, so heißt es auf den Stammtischen der Großgrundbesitzer, wäre ein großes Haftungsrisiko. Die aktuelle gesetzliche Lage widerlegt dies eindeutig. Biken auf Forstraßen ist ohne Zustimmung des Eigentümers rechts- und widmungswidrig. Die Fahrverbotstafeln am Beginn jeder Forststraße weisen nochmals deutlich auf diese Unerlaubtheit hin. Somit kann eine Haftung des Eigentümers nur bei vorsätzlicher Handlung eintreten. Dies würde bedeuten, dass der Eigentümer wissentlich eine Handlung setzt, bei der ein Biker zu schaden kommt (z. B. das Stellen von Fallen, Stacheldrähte, Nagelbretter).

Zukunft

Ob wir in Zukunft in Österreich legal biken werden ist fraglich. Außer Frage steht, dass sich alle Biker gemeinsam an der Initiative legalbiken von upmove beteiligen müssen. Ganz egal ob Cross Country Fahrer, Trailbiker oder Downhiller. Nur gemeinsam sind wir stark. Ein rücksichtsvolles Miteinander, wie es in all unseren Nachbarländern gelebt wird, sollte wohl auch in Österreich im 21. Jahrhundert möglich sein.

Auf legalbiken.at kannst du deine Unterstützung bekunden.

Text & Bilder: Rene Sendlhofer


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