In einem Urteil entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass das Befahren von Waldwegen nicht ohne weiteres verboten werden kann. Darüber hinaus wurden Singletrails als prinzipiell nicht ungeeignet für Fahrradfahrer eingeordnet – ein Urteil, das Signalwirkung haben könnte.

Im vorliegenden Fall ging es um das Verbot im “Bannwald” im Markt Ottobeuren, in dem das Radfahren seit dem 10. Januar untersagt wurde. Nachdem das Verwaltungsgericht Augsburg das Verbot am 1. April bestätigte, kassierte der bayerische Verwaltungsgerichtshof dieses nun ein. Laut diesem sei keine erhöhte Gefahrenlage für Verkehrsteilnehmer vor Ort erkennbar, aus der sich ein Verbot zum Schutz von Rechtsgütern ableiten ließe.

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Das Mountainbiken auf Singletrails kann laut dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht einfach so verboten werden.

Für uns Montainbiker bedeutet das vor allem eines: Es wurde damit gerichtlich anerkannt, dass Singletrails prinzipiell nicht ungeeignet sind, um mit dem Fahrrad befahren zu werden. Damit dürften Singletrails also legal befahrbar sein, wenn diese nicht speziell gesperrt sind – dies ergibt sich schon aus dem in der bayerischen Verfassung festgehaltenen Erholungsrecht. Einer der Hauptgründe für eine Sperrung wäre beispielsweise eine Gefährdung von Fußgängern durch Radfahrer, wie sie auch bei hier geprüft wurde. Rücksicht von Seiten der Mountainbiker dürfte hier also weiterhin der Schlüssel zum Erfolg sein.

Man darf auch gespannt sein, wie sich dieses Urteil auf bereits bestehende Konflikte wie die Sperrung des Altmühltal-Panoramaweges auswirkt. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Text: Martin Stöckl Bilder: Klaus Kneist


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